Beratungsangebot

Beratungsangebot
Die folgende Aufzählung ist schwerpunktmäßig und beispielhaft gedacht. Sie können gerne auch wegen anderer Rechtsgebiete nachfragen, insbesondere für das sonstige Zivilrecht, also Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Schadensersatzrecht usw.
Vermögensberatung
Dazu zählt die Überprüfung von getätigten oder beabsichtigten Geldanlagen im In- und Ausland, von Vermögensverwaltungen und Anlageempfehlungen von Banken und Vermittlern usw., auch im Schadensfall.
Treuhandtätigkeit
Dazu gehört die Verwaltung fremden Vermögens und die Betreuung von Personen.
Deutsches und Internationales Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht
Geltendmachung von Erbschaftsansprüchen, Pflichtteilsansprüchen, Abwicklung von Erbschaften, aber auch die vorweggenommene Erbfolge und Erbschaftsplanung, steuerliche Aspekte wie die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer.
Deutsches, spanisches und italienisches Immobilienrecht
U. a. Kauf, Verkauf und Vermietung, Wohnungseigentum, auch steuerliche Aspekte.
Deutsches und Internationales Steuerrecht
Dazu zählen grenzüberschreitende Aktivitäten und deren steuerliche Aspekte, insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen.
Honorar
Erstberatung
Im Rahmen einer sogenannten Erstberatung sprechen wir auch über das Honorar und sonstige Kosten. Sie erhalten – so weit möglich – zumindest eine gewisse Bandbreite des voraussichtlichen Honorars und der sonstigen Kosten. Dann können Sie sich entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie einen Auftrag erteilen wollen.
Die Erstberatungsgebühr ist für Verbraucher gesetzlich auf maximal EUR 190,-- zzgl. MwSt. und eine Auslagenpauschale festgelegt, eine darüber hinausgehende Gebührenvereinbarung kommt auch in Betracht.
Weitere Vorgehensweise
Nach Erteilung des Auftrages kann dieser je nach Einzelfall stufenweise durchgeführt und abgerechnet werden, also zuerst eine Überprüfung des Sachverhaltes und eine vorläufige Einschätzung der Erfolgsaussichten, Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise, anschließend außergerichtliche Vertretung, d. h. eventuell Verhandlungen mit dritten Personen, später eventuell eine gerichtliche Auseinandersetzung, falls notwendig und sinnvoll.
Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Gebühren eines Anwalts richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
Stundenhonorar
Auch die Vereinbarung eines Stundenhonorars kommt in Betracht, abhängig vom Wert, der Bedeutung und der Schwierigkeit der Angelegenheit.
Pauschalhonorar
Für außergerichtliche Beratungen mit kalkulierbarem Zeitaufwand kommt ein Pauschalhonorar in Frage.
Erfolgshonorar
Erfolgshonorare sind nur in engen gesetzlichen Grenzen zulässig. Wenn aber die Voraussetzungen erfüllt sind, können wir gerne darüber sprechen.
Sonstige Kosten und Auslagen
An sonstigen Kosten und Auslagen kommen insbesondere Fahrt- und Reisekosten in Betracht.
Prozeßkosten
Je nach Verfahrensverlauf kann ein Prozeß sehr teuer werden, insbesondere bei mehreren Instanzen. Deshalb erhalten Sie vorweg eine Übersicht über eventuell anfallende Kosten.
Rechtsschutzversicherung
Soweit die Rechtsschutzversicherung ein Honorar erstattet, wird dieses vollumfänglich auf das angefallene Honorar angerechnet. Ob die Rechtsschutzversicherung Honorar und Kosten übernimmt, sollte empfehlenswerterweise anwaltlich abgeklärt werden.